Neue Straßen-Verkehrsordnung Seit Dienstag, 28. April 2020, gilt die neue Straßen-Verkehrsordnung (StVO). Dabei gilt vor allem: Wer die (teilweise schon bekannten Regeln) nicht beachtet, wird künftig kräftiger zur Kasse gebeten. Bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts ist zudem ein ein- monatiges Fahrverbot fällig. Gleiches gilt außerorts bei einer Überschreitung um 26 km/h. Aber auch wer falsch steht, wird verstärkt zur Kasse gebeten: Wer sein Auto unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, zahlt künftig 55 statt 35 Euro. Dieser Tarif gilt auch für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Wer sein Fahrzeug an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder in einer scharfen Kurve stehen lässt, zahlt künftig 35 (statt 15 Euro). Auch Geh- und Radwege sowie Schutzstreifen sollten gemieden werden, auch das Parken und Halten in zweiter Reihe wird teurer. Behindert man dabei andere Verkehrsteilnehmer, droht unter Umständen ein Punkt in Flensburg. Ein weiterer Punkt der Novelle betrifft die Rettungsgasse: Wer diese nicht bildet oder sie sogar nutzt, kann mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot belangt werden - unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Be- hinderung. Der ADAC warnt zudem: „Für das sogenannte Auto-Posing - das Verursachen von unnötigem Lärm und einer ver- meidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren - fallen zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe an.“ Die neuen Regeln sollen aber auch für einen besseren Schutz der Radfahrer sorgen: Beim Überholen von Fahrrädern oder E-Scootern ist innerorts ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zu halten. Außerorts sollten es zwei Meter sein. Fahrzeuge ü̈ber 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Ansonsten kostet es 70 Euro und gibt einen Punkt.